Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von Asia Tours GmbH

Lieber Asia Tours Kunde,

wir von Asia Tours setzen unser ganzes Können und unsere Erfahrung ein, um Ihre Reise nach Ihren individuellen Vorstellungen zu einem erfolgreichen Erlebnis werden zu lassen. Dazu gehören auch klare Regelungen zwischen Ihnen und uns, dem Reiseveranstalter Asia Tours GmbH, im folgenden Asia Tours genannt. Die nachstehenden Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Asia Tours abzuschließenden Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Regelungen.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage des jeweils gültigen Prospektes, Angebotes oder der maßgeblichen Sonderausschreibung (Sonderangebote, Flyer u.ä) bzw. der Darstellung auf unserer Webseite www.asia-tours.net bietet der Kunde Asia Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) von Asia Tours zustande. Reisebüros treten ausschließlich als Vermittler der Reise auf.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Antrag des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/ Rechnung von Asia Tours als Ablehnung des Kundenangebotes verbunden mit einem neuen Angebot anzusehen. Widerspricht der Kunde dem Letzteren nicht ausdrücklich innerhalb von 10 Tagen – bei kurzfristiger Buchung, d.h. bis zu 28 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – oder erklärt der Kunde durch sein schlüssiges Verhalten hierzu sein Einverständnis, ist der Reisevertrag (mit wirksamer Einbeziehung der AGRB von Asia Tours) zustande gekommen.

1.3. Der Reisevertrag kommt zwischen Asia Tours und dem Anmelder zustande und zwar auch soweit der Anmelder die Buchung der Reise für den Rest seiner Familie vornimmt. Sonstige in der Reisebestätigung/Rechnung von Asia Tours aufgeführten Personen werden selbständige Vertragspartner von Asia Tours, sofern der Anmelder nicht ausdrücklich mit seiner zweiten Unterschrift gesondert erklärt hat, er handele bei der Buchung der Reise für die sonstigen Reiseteilnehmer in eigenem Namen.

1.4 Der Kunde soll Asia Tours umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn er die Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei Asia Tours vorausgesetzt, sofort per e-mail oder Kurier zugesandt. Wenn der Kunde Asia Tours nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund der fehlenden Reiseunterlagen nicht antreten kann, muss Asia Tours das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

1.5. Reiseanmeldung mit Flugbuchung Sondertarif: Sofern es sich beim angebotene Flugtarif um einen Sondertarif handelt, der sofort ausgestellt werden muss, wird dies von Asia Tours innerhalb der möglichen Frist veranlasst. Die Flugbuchung bleibt deshalb auch dann unabhängig vom Rest bestehen, wenn eines der angebotenen Hotels oder der gewählten Zimmerkategorien ausnahmsweise nicht bestätigt werden könnte. In diesem Falle werden wir Ihnen dann in Absprache mit Ihnen eine alternative Zimmerkategorie oder ein alternatives Hotel anbieten.


2. Bezahlung

2.1. Mit Zustandekommen des Reisevertrages unter den Voraussetzungen der Ziffer 1 kann vom Kunden beim vorliegen einer Pauschalreise (mehrere Leistungen in einem Paket) Zahlung nur dann gefordert werden, wenn ihm ein Sicherungsschein im Sinne von §§ 651 k BGB ausgehändigt worden ist. Bei Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person zu leisten. Die geleistete Anzahlung wird auf den restlichen Reisepreis angerechnet.

2.2. Etwa 6 Wochen vor Reiseantritt ist der restliche Reisepreis fällig und muss bezahlt werden. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Sonderangebot (z.B. Flüge zu Sonderkonditionen) kann der volle Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden, einen Hinweis dazu gibt es auf der Rechnung/Bestätigung.

2.3. Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach nachweislich erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von Asia Tours ausgehändigt oder zugesandt, jedoch frühestens 21 Tage vor Reiseantritt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf Reiseleistungen.

2.4. Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen per e-mail oder per Post-Express zugestellt, die Kosten der Zustellung gehen zu Lasten des Kunden.

2.5. Vertragsreisebüros von Asia Tours (Buchungsstellen) sind grundsätzlich nicht zum Inkasso des Reisepreises berechtigt. Die Zahlung muss immer direkt an Asia Tours erfolgen! Der Kunde riskiert bei einer Zahlung des Reisepreises an die Buchungsstelle diesen erneut an Asia Tours zahlen zu müssen wenn die Buchungsstelle seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

2.6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Asia Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.


3. Leistungen, Leistungsänderungen

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Asia Tours in dem zur betreffenden Reise gehörigen Angebot, sowie aus der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung und den darin unter dem Punkt „Leistungen im einzelnen“ genannten Leistungen.

3.2. Asia Tours leitet dem Leistungsträger gerne Kundenwünsche für bestimmte Zimmer, Lagen oder Blickrichtungen weiter, kann aber keine Zusicherung für die Realisierung geben. Der Leistungsträger wird sich bemühen, sofern die Buchungssituation es gestattet, den Wunsch umzusetzen.
Sonderwünsche, die nicht ausdrücklich durch Asia Tours als verbindlich bestätigt wurden, gelten als nicht bindend weitergeleitet Kundenwünsche auf deren Erfüllung kein Rechtsanspruch besteht.

3.3. Die in dem Prospekt/Angebot enthaltenen Angaben sind für Asia Tours bindend. Asia Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.4. Asia Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Asia Tours ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.4. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Asia Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.5.Hotelreservierungen in der Nebensaison
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in der Nebensaison zu verstärkter Renovierungs- und Bautätigkeiten in Hotelanlagen kommen kann. Die Hotels sind bemüht, alles zu tun, um die Beeinträchtigungen so niedrig wie möglich zu halten.
Ebenso kann in der Nebensaison das Sport-, Unterhaltungs-, Ausflugs- und Restaurantangebot der Hotels eingeschränkt oder verändert sein. Manche Hotels reichen in der Nebensaison das Frühstück nicht als Buffet sondern in Form der Menüwahl, d.h. der Kunde kann a la carte sein Frühstück auswählen.
Die stark ermäßigten Preise der Nebensaison sind bereits als solches eine Kompensation für gewisse Einschränkungen, die der Gast deshalb auch in Kauf nehmen muss und die daher keinen Reisemangel darstellen, wenn er sich für diese Saisonzeit entscheidet.

3.6. Angaben zur Zimmergröße in Hotels
Größenangaben zu Zimmern beziehen sich immer auf den Gesamtbereich der den Gästen zur Verfügung steht, verstehen sich also immer inklusive Badezimmer und eventuell vorhandenen Balkon und/oder Terrasse etc.

3.7. Serviceleistungen und Angebote der Hotels
Wir weisen darauf hin, dass die bei unseren Hotelbeschreibungen angegebenen Einrichtungen, Angebote und Serviceleistungen der Hotels auf den Angaben des jeweiligen Hotels zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Angebotserstellung beruhen und diese Angaben lediglich Informationscharakter haben. Ebenso sind diese Serviceleistungen und Zusatzangebote ausdrücklich nicht Bestandteil des Reisevertrags oder gar als Gratisleistung zu verstehen. Die Verfügbarkeit von Einrichtungen, Angeboten und Serviceleistungen kann ja nach Saison und Jahreszeit eingeschränkt sein, ebenso können diese bei Nutzung gebührenpflichtig sein. Vertragspartner für solche Zusatzleistungen und Angebote ist immer das betreffenden Hotel. Die eventuell anfallenden Nutzungsgebühren sind vor Ort direkt an das Hotel zu bezahlen.


4. Preisänderungen

4.1. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren oder Treibstoffzuschläge in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt. Asia Tours weist die zum Zeitpunkt der Buchung anfallende so genannte Tax (Fluggebühren, Treibstoffzuschlag) im Angebot und in der Reisebestätigung gesondert aus. Die Höhe der tatsächlichen Gebühren kann erst zum Zeitpunkt der Ticketausstellung verbindlich ermittelt werden. Die Tickets werden nach Eingang der Restzahlungen normalerweise 4 Wochen vor Reiseantritt ausgestellt. Bei pünktlichem Zahlungseingang werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt über eine eventuelle Erhöhung der Tax in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die bei pünktlichem Zahlungseingang (Gutschrift auf dem Konto von Asia Tours) ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.2. Sofern der Fluganteil der Reise unmittelbar nach Buchung in vollem Umfang an Asia Tours bezahlt wird, verzichtet Asia Tours auf eine Nachbelastung eventuell höherer Gebühren.

4.3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von Asia Tours zu verlangen, wenn Asia Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Asia Tours von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Asia Tours.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Asia Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Form einer prozentualen Entschädigung bezogen auf den Reisepreis verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften sowie anderen Reisearten wie z.B. Landarrangements ohne Flug:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab 7.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

Asia Tours behält sich vor, im Einzelfall - insbesondere bei Stornierung am Abreisetag - eine höhere Entschädigung entsprechend der ihr entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen.
Es steht dem Kunden dabei stets frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren -, nachzuweisen, dass ein Schaden in der von Asia Tours berechneten Höhe nicht entstanden ist.

5.3. Für Umbuchungen (Änderungen von Terminen, Zielort, Aufenthaltsdauer, Unterkunft, Verpflegungsart, Flug-Route, Abflug- oder Zielflughafen bei Flügen auf Wunsch des Kunden) die nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden oder der Buchungsstelle) erfolgen, wird bis 8 Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von Euro 150,- pro Person erhoben. Umbuchungen, die später als 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind durch Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend der Rücktrittskostenregelung nach Ziffer 5.2, mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
Die durch die Umbuchung entstehenden Mehr- oder Stornokosten, insbesondere für Änderung und Umbuchung von Flügen, sind vom Kunden zu tragen.
Asia Tours prüft jedoch im Falle einer Umbuchung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ob Kulanzlösungen für die in Rechnung zu stellende Umbuchungsgebühr bzw. Stornopauschale möglich sind.

5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Asia Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Kunde gegenüber Asia Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Asia Tours ist in diesem Fall berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu verlangen, wobei dem Kunden wiederum freisteht, nachzuweisen, dass nur Kosten in geringerer Höhe angefallen sind.
Wir weisen darauf hin, dass bei Flugtickets eine Namensänderung von Seiten der Airlines immer wie eine Stornierung behandelt wird. Es fallen daher in einem solchen Falle immer Stornokosten für das Flugticket der ursprünglich gebuchten Person auch.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Asia Tours zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Asia Tours kann an den Reisenden jedoch auf Kulanzbasis die ersparten Aufwendungen unter Abzug einer Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr zurück erstatten, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Asia Tours zurückerstattet worden sind.


7. Rücktritt und Kündigung durch Asia Tours

In folgenden Fällen kann Asia Tours vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Asia Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Asia Tours, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Asia Tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand pauschal mit EUR 30,- pro Buchung erstattet, sofern er von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.


8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Naturkatastrophe, bürgerkriegsähnliche Zustände o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Asia Tours als auch der Reisende unter Einhaltung der Vorschriften des § 651 j BGB den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Asia Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Asia Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


9. Haftung von Asia Tours

9.1. Asia Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des Prospektes.

9.2. Asia Tours haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Die zusätzlich zu einer Reise erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die dem Reisenden ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringt Asia Tours als Fremdleistungen, sofern Asia Tours in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen hat.

9.4. Asia Tours haftet nicht für Angaben in von Asia Tours nicht hergestellten Hotel- und anderen Prospekten der Leistungsträger.
Eben sowenig haftet Asia Tours für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, insbesondere bei Anmietung eines Leihwagens oder Vermittlung von Wassersportaktivitäten, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die jeweils ausdrücklich genannten Aktivitäten, die von den Leistungen der Pauschalreise durch Dritte abzugrenzen sind, werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.


10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

10.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von Asia Tours – der Mithilfe des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der ihn treffenden Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zur Behebung der Störung bzw. zur Verringerung des Schadens zu tun. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich gegenüber der Asia Tour Reiseleitung oder Vertragsagentur vor Ort, deren Daten auf dem Kunden bereits vor Reiseantritt mit den ausgehändigten Leistungsgutschein (Voucher) bzw. im Reiseplan mitgeteilt wurden, anzuzeigen.
Sofern die Unterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, oder dieser aus irgendwelchen Gründen zu den üblichen örtlichen Geschäftszeiten nicht erreichbar ist, setzen Sie sich bitte direkt mit Asia Tours in Verbindung:

E-Mail: info@asia-tours.net
Telefon in Deutschland:
08191-97306-0 Mo – Fr 09:00 – 17:00 MEZ
08193-223Sa, So 10:00 – 17:00 MEZ
Mobiltelefon in D. 0151-19669639

Unterlässt der Kunde schuldhaft die Erstattung einer Mängelanzeige, so ist er mit seinen Minderungs- und Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Asia Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Asia Tours kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Asia Tours nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

10.2. Vor der Ausübung einer Selbstabhilfe muss eine vom Kunden gegenüber Asia Tours gesetzte bestimmte angemessene Frist fruchtlos verstrichen sein. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn Asia Tours ein Abhilfeverlangen des Kunden verweigert oder eine sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.

10.3. Eine im eigenen Interesse des Kunden zu erfolgende Kündigung des Reisevertrages wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise ist nur dann zulässig, wenn Asia Tours keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Asia Tours den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Asia Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

10.4. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz wegen Selbstabhilfe oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt den Mangel der Reiseleitung oder Asia Tours anzuzeigen.

10.5. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unbedingt eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. In sonstigen Fällen ist Asia Tours zu verständigen. Asia Tours übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind.
Die Reiseleitung vor Ort ist nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.


11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von Asia Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Asia Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Asia Tours aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Asia Tours jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EUR 4090,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EUR 4090,- übersteigt.

11.3. Dem Kunden wird in jedem Fall im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseunfall- und Reisegepäck- sowie Reisekrankenversicherung empfohlen. Für seine Ansprüche aus dem mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag ist nicht Asia Tours, sondern die Versicherungsgesellschaft zuständig, auch wenn das Versicherungspaket von Asia Tours angeboten worden ist.

11.4. Asia Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundreisen u.ä.).

11.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen Asia Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.6. Asia Tours tritt normalerweise nicht als Luftfrachtführer auf sondern vermittelt die Flugleistung lediglich. Luftfrachtführer ist die gebuchte Fluggesellschaft. Kommt Asia Tours dennoch einmal die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Asia Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen.


12. Anmeldung von Ansprüchen, Ausschluss, Verjährung

12.1. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, einschließlich solcher aus Rückgewähr eines Teils des Reisepreises z.B. auf Grund einer Stornierung, müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Asia Tours, Dachsenbergstrasse 6, 86947 Weil, angemeldet werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen und die vermittelnden Reisebüros sind nicht bevollmächtigt die Anspruchsanmeldung des Kunden zu verfassen oder zur Weiterleitung an Asia Tours entgegenzunehmen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn diesbezügliche Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf Asia Tours zugeht, es sei denn, dem Kunden wird es aus einer Fallgestaltung unverschuldet unmöglich die Frist einzuhalten.

12.2. Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht.

12.3. Alle Ansprüche des Kunden bis auf solche, die auf unerlaubter Handlung beruhen, verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Asia Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 10 Jahren.


13. Abtretungsverbot

Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag an Dritte (auch an Ehegatten) ist ausgeschlossen- Zessionsverbot, § 399 BGB.


14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Asia Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Asia Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Asia Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Asia Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller, zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, selbst verantwortlich. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten. Alle Nachteile, insbesondere anfallende Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Asia Tours bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb an der Reise verhindert ist, kann Asia Tours den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.


15. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


16. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Reisende Asia Tours im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.


17. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. Der Kunde kann Asia Tours nur am dem für dessen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen von Asia Tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz desselben maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Asia Tours maßgebend. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Preislisten verlieren alle früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.


18. Sitz und Amtsgericht

Asia Tours GmbH
Am Schloßberg 2
86929 Penzing

Handelsregister Augsburg HRB 23780

Geschäftsführer: Herr Thitiphong Kosan, Herr Klaus Schuster

Sitz der Asia Tours GmbH: 86929 Penzing

Zuständiges Amtsgericht (Gerichtsstand): D 86899 Landsberg am Lech

Stand: Mai 2018